Justizskandal in Baden-Württemberg
Kritik an den Entscheidungen von Richter Reiner Skujat und Staatsanwalt Thomas Hochstein

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ohne Begründung

48) Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ohne Begründung

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.11.2021 bestätigt, dass die Verfassungsbeschwerde der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung vorgelegt wird, Az. 2 BvR 2067/21.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.09.2022 entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, Az. 2 BvR 2067/21 (Schreiben des BVerfG vom 04.10.2022).

Was hier wie ein Schreibfehler aussieht, ist tatsächlich so: Ohne jede Begründung oder Erläuterung werden vom Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden zunächst der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung vorgelegt und diese kann die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung annehmen.

„Begründet“ wird die fehlende Erläuterung des ablehnenden Beschlusses mit einer Überlastung des Bundesverfassungsgerichts: „Ein Beschluss, durch den die Annahme einer Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird, muss nach § 93d Abs. 1 Satz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht begründet werden. Die sehr kurze Fassung des Beschlusses trägt erheblich dazu bei, dass das Bundesverfassungsgericht befähigt bleibt, über im Durchschnitt ca. 6000 Verfahren jährlich zu entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidungen deshalb auch nachträglich nicht erläutern.“ (Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 04.10.2022.)

Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier hält es für unerträglich, dass der Staat das Bundesverfassungsgericht mit zu wenig personellen und finanziellen Ressourcen ausstattet, so dass das Bundesverfassungsgericht die Ablehnungen von Verfassungsbeschwerden der Bürger nicht begründen kann. Auf den Bürger wirken Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die nicht begründet werden, wie Entscheidungen nach Gutsherrenart. Da beispielsweise im Jahr 2021 in Deutschland über 833 Milliarden Steuern eingenommen wurden (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/steuereinnahmen.html ), ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen das höchste deutsche Gericht so wenig Geld erhält, dass die höchste Beschwerdeinstanz für Verfassungsbeschwerden aufgrund mangelhafter Ausstattung bei Ablehnungen von Verfassungsbeschwerden keine Begründungen nennen kann. Trotz des Reichtums der Bundesrepublik Deutschland kann dies ironisch als „Armutszeugnis für den deutschen Rechtsstaat“ bezeichnet werden.

Als Nächstes bleibt gegen unlogische und falsche Urteile dann nur noch die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aber auch dieser Gerichtshof ist stark überlastet und so besteht wenig Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich ausreichend mit dem vorliegenden Sachverhalt beschäftigt.