Justizskandal in Baden-Württemberg
Kritik an den Entscheidungen von Richter Reiner Skujat und Staatsanwalt Thomas Hochstein

Chronologische Entwicklung

6) Der Vorstandsvorsitzende Alexander H. nahm unter falschem Namen Kontakt zu Prof. Jöstingmeier auf

Im Juni 2013 hatte Alexander H. unter dem falschen Namen Herr Zeiser (Urteil LG Stuttgart, Seite 90 f.) per E-Mail Kontakt zu Prof. Jöstingmeier aufgenommen.

7) Der Vorstandsvorsitzende Alexander H. will Prof. Jöstingmeier als Beirat für die test.net GmbH gewinnen

Alexander H. wollte später Prof. Jöstingmeier als Beirat für die zukünftig zu gründende test.net GmbH gewinnen: „Alexander H. stellte in Aussicht, dass die test.net GmbH einen wissenschaftlichen Beirat haben werde. Hierzu wurde die an den Angeklagten gerichtete Hoffnung ausgesprochen, ihn „dafür“ gewinnen zu können.“ (Urteil LG Stuttgart, Seite 17).

8) Durch ein Unternehmen von Alexander H. wird ohne Einverständnis von Prof. Jöstingmeier ein Werbefilm veröffentlicht, in dem mit dem Namen von Prof. Jöstingmeier Werbung gemacht wird

Später wurde ein Werbefilm ohne Einverständnis von Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier von dem Unternehmen Liobis GmbH von Alexander H. auf deren Homepage www.verbraucherschutz.org veröffentlicht, in dem der Name von Prof. Jöstingmeier zur Werbung für das Unternehmen von Alexander H. verwendet wurde: „Dieser Werbefilm war ohne ausdrückliches Einverständnis des Angeklagten unter Missachtung seines Persönlichkeitsrechts veröffentlicht worden“ (Urteil LG Stuttgart, Seite 31).


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