„Datenschutz-Unternehmungen“ von Alexander H.
- Welche Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft bereits gegen die „Datenschutz-Unternehmungen“ datenschutz.com GmbH von Alexander H. und datenschutz.net AG von Alexander H. durchgeführt und was war das Resultat dieser Ermittlungen?
Die „Datenschutz-Unternehmung“ datenschutz.com GmbH von Alexander H. verkauft Datenschutz-Zertifikate:
Quelle: https://www.datenschutz.com/institut/ Entnommen: 27.05.2020
Die unterschiedlichen Zertifizierungs-Unternehmungen von Alexander H. zertifizieren sich gegenseitig und geben sich gegenseitig für ihre Leistungen die besten Beurteilungen.
Für die Schulungen zum Datenschutzbeauftragten der datenschutz.com GmbH von Alexander H. gibt die Fake-Testunternehmung test.net GmbH von Alexander H. die Note „sehr gut“:
Quelle: https://www.datenschutz.com/institut/#vorteile
Entnommen: 02.11.2021
Diese rechtswidrige Werbung der datenschutz.com GmbH von Alexander H. wird auch heute noch (Stand: 27.01.2023) - mehr als zwei Jahre nach der Feststellung der Rechtswidrigkeit der test.net GmbH durch das OLG Köln am 30.10.2020 - betrieben:
Quelle: https://www.datenschutz.com/institut/#vorteile ; entnommen: 27.01.2023.
Da die Staatsanwaltschaften nichts gegen die Unternehmungen von Alexander H. unternehmen, nimmt der Justizskandal immer größere Ausmaße an.
Quelle: https://www.datenschutz.com/institut/#vorteile Entnommen: 27.05.2020
Zusätzlich wurde eine „Datenschutzakademie“ von der datenschutz.com GmbH von Alexander H. gegründet, die die „Schulung“ zum Datenschutzbeauftragten (DSB) anbietet.
Diese „Schulung“ findet online durch Selbstlernen mit Zugriff auf Materialien statt.
Die datenschutz.com GmbH von Alexander H. lässt sich dabei mit vielen „Bewertungen“ von der bewertung.com GmbH von Alexander H. positiv bewerten, bspw. durch:
Das Angebot wird vom Geschäftsführer Frederick Kubin in einem Film beworben, in dem er betont, dass das Angebot der datenschutz.com GmbH das billigste Angebot (Bestpreisgarantie) auf dem Markt ist. Dies ist allerdings eine Lüge, weil der Preis der datenschutz.com GmbH von Alexander H. von der vilobri GmbH von Alexander H. um 400,00 Euro unterboten wird (siehe dazu weiter unten).
Auch dies ist wiederum irreführende und rechtswidrige Werbung unter Bezugnahme auf ein falsches Testsiegel der rechtswidrigen test.net GmbH von Alexander H.:
Quelle: https://www.datenschutz.com/akademie/ ; entnommen: 27.05.2020. Jetzt unter: https://www.datenschutz.com/akademie/datenschutzbeauftragter/ , entnommen: 02.11.2021 und 27.01.2023.
Die „Schulung“ zum Datenschutzbeauftragten der datenschutz.com GmbH von Alexander H. wird dabei massiv mit dem Fake-Testsiegel der test.net GmbH von Alexander H. und dem „Bewertungssiegel“ der bewertung.com GmbH von Alexander H. und den besten Noten beworben.
Dabei werden die Kunden bewusst getäuscht, denn die Kunden können nicht wissen, dass die genannten Zertifizierungsorganisationen datenschutz.com GmbH, bewertung.com GmbH, test.net GmbH etc. alle Alexander H. gehören und deshalb nicht von einer unabhängigen Bewertung ausgegangen werden kann.
Das Unternehmen datenschutz.com GmbH von Alexander H. wirbt mit dem rechtswidrigen Testsiegel der rechtswidrigen test.net GmbH von Alexander H. und wirbt gleichzeitig mit den Logos von
- Daimler
- AIRBUS
- adidas
- Deutsche Bahn
- CDU/CSU
- Sparkasse
- IHK
- TÜV Süd
- Deutsches Rotes Kreuz
- usw.
Quelle: https://www.datenschutz.com/institut/datenschutzbeauftragter/ ; entnommen 27.01.2023.
Quelle: https://www.datenschutz.com/institut/datenschutzbeauftragter/
Entnommen: 27.01.2023
Alexander H. lässt die Schulungen zum Datenschutzbeauftragten auch durch seine vilobri GmbH vermarkten. Dabei unterbietet die vilobri GmbH von Alexander H. die datenschutz.com GmbH von Alexander H. im Preis um 400,00 Euro. Dabei wird gleichzeitig von der test.net GmbH mit dem Fake-Testsiegel und der falschen Bewertung „Sehr gut“ für das Angebot der datenschutz.com GmbH von Alexander H. geworben und wahrheitswidrig behauptet, dass das Angebot der datenschutz.com GmbH das billigste Angebot auf dem Markt sei (siehe oben).
Quelle: https://www.vilobri.net/ ; entnommen: 27.05.2020; immer noch am 27.01.2023.
Auch in diesem Zusammenhang wird wieder das unternehmensübergreifende Zusammenwirken der unterschiedlichen Unternehmungen im Konzern von Alexander H. unter seiner Leitung deutlich, denn bei der Preisbegründung der vilobri GmbH wird nicht etwa auf die vilobri GmbH von Alexander H., sondern auf die Panther AG von Alexander H. Bezug genommen:
„Warum ist der Preis so günstig?
Die PANTHER Aktiengesellschaft legt Wert darauf Prozesse so effizient wie nur möglich abzubilden. Im 21. Jahrhundert haben wir bessere Möglichkeiten, als in verstaubten Hörsälen mit ermüdenden Powerpoint-Präsentationen zu sitzen. Online-Seminare sparen Ihnen nicht zur Zeit sondert Geld. Sie haben keine Kosten für Anfahrt, Übernachtung oder Verpflegung. Sie können am Online-Seminar teilnehmen ohne Ihr Tagesgeschäft vernachlässigen zu müssen.“
Quelle: https://www.vilobri.net/ ; entnommen: 27.01.2023.
Die Namen der Aufsichtsbehörden und die Namen von deren Landesdatenschutzbeauftragten in Deutschland werden von der vilobri GmbH von Alexander H. für Werbung eingesetzt:
Zur Werbung für die „Zertifikate“ der vilobri GmbH von Alexander H. werden die Aufsichtsbehörden und deren Landesdatenschutzbeauftragte in Deutschland namentlich genannt:
Quelle: https://www.vilobri.net/#vorteile ; entnommen: 27.01.2023.
Es ist schwer vorstellbar, dass diese Werbung mit den Aufsichtsbehörden und deren Landesdatenschutzbeauftragten in Deutschland für die vilobri GmbH von Alexander H. nicht rechtswidrig ist.
Warum unternimmt die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit vielen Jahren nichts dagegen?
Die datenschutz.com GmbH von Alexander H. wirbt damit, dass sie sich unter anderem am DSC-Standard orientiert:
Quelle: https://www.datenschutz.com/institut ; entnommen: 27.01.2023.
Der Bezug auf den „DSC-Standard“ wird von anderen Datenschutz-Unternehmungen massiv kritisiert:
Die rechtswidrige Werbung mit falschen Testsiegeln der test.net GmbH funktioniert für die "Datenschutz-Unternehmungen" von Alexander H. anscheinend so gut, dass er bereits eine weitere Unternehmung zu demselben Thema gegründet hat: die datenschutz.net AG.
Auch hier wurde wieder mit den vom OLG Köln verbotenen Fake-Testsiegeln der test.net GmbH geworben:
Archivbild vom 28.02.2022, Quelle: http://web.archive.org/web/20220228192621/https://www.datenschutz.net/#vorteile ; entnommen: 05.02.2023. (Für den Download aus diesem Archiv-Link ist Geduld erforderlich.)
Diese rechtswidrige Werbung für die datenschutz.net AG mit den Fake-Testsiegeln der test.net GmbH von Alexander H. ist mittlerweile entfernt worden, sie ist aber noch als Beweis im Internet-Archiv verfügbar.
Stattdessen wird nun rechtswidrig mit einer sehr guten Bewertung durch die Bewertung.com GmbH, https://www.bewertung.com/, von Alexander H. geworben. Rechtswidrig ist die Bewertung daher, weil für den potenziellen Kunden nicht erkennbar ist, dass sowohl die datenschutz.net AG als auch die Bewertung.com GmbH Alexander H. gehören. Es ist insofern fraglich, wieviel der genannten Bewertungen echte Bewertungen sind.
Quelle: https://www.datenschutz.net/datenschutzbeauftragter-ausbildung/
Entnommen: 27.01.2023.
Wenn Sie herzlich lachen wollen, schauen Sie sich den folgenden Werbefilm der datenschutz.net AG an:
Quelle: https://www.datenschutz.net/datenschutzbeauftragter-ausbildung/
Entnommen: 27.01.2023
Auf YouTube.com zu finden unter:
https://www.youtube.com/watch?v=WulOIbT3hzM&t=1s
(Stand: 27.01.2023)
Die Datenschutz.net AG von Alexander H. wirbt für sich mit den Markennamen von unter anderem
- Landesamt für Verbraucherschutz des Freistaats Thüringen
- SIEMENS
- BASF
- Sparkasse
- Landkreis Marburg-Biedenkopf
- pwc
- Stadt Bad Kissingen
- VORWERK
- BERTELSMANN
- AWO
- BertelsmannStiftung
Quelle: https://www.datenschutz.net/datenschutzbeauftragter-ausbildung/
Entnommen: 27.01.2023.
Alexander H. scheint hervorragende Beziehungen zur Justiz zu haben. Ein Vorsitzender Richter des Bundesfinanzhofs, der Vorsitzende des VII. Senats des Bundesfinanzhofs, Prof. Dr. Harald Jatzke, hat anscheinend persönlich mit einem Empfehlungsschreiben Werbung für die datenschutz.com GmbH von Alexander H. gemacht:
(Nach der Mitteilung dieser Information im Rahmen einer Strafanzeige gegen Unternehmungen von Alexander H. durch Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier wurde dieses anscheinend von Richter Prof. Dr. Harald Jatzke verfasste Empfehlungsschreiben auf den Internetseiten der datenschutz.com GmbH entfernt. Laut Internet-Archiv war es jedoch noch mindestens bis zum 28.11.2022 auf den Internetseiten der datenschutz.com GmbH von Alexander H. verfügbar: http://web.archive.org/web/20221128091916/https://www.datenschutz.com/akademie/datenschutzbeauftragter/ Für den Download aus diesem Archiv-Link ist Geduld erforderlich.)
Aktuelle Ergänzung vom 05.02.2023: Das Empfehlungsschreiben des Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Harald Jatzke für die datenschutz.com GmbH von Alexander H. steht nun wieder online auf einer Webseite der datenschutz.com GmbH (Stand: 05.02.2023):
https://www.datenschutz.com/akademie/datenschutzbeauftragter/
Auf derselben Webseite zusammen mit dem scheinbaren Empfehlungsschreiben des Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof wurde mit den vom OLG Köln verbotenen rechtswidrigen Testsiegeln der test.net GmbH von Alexander H. für die datenschutz.com GmbH von Alexander H. Werbung gemacht:
Quelle: Archivseite vom 28.11.2022, http://web.archive.org/web/20221128091916/https://www.datenschutz.com/akademie/datenschutzbeauftragter/ (Für den Download aus diesem Archiv-Link ist Geduld erforderlich.)
Entnommen: 05.02.2023
Zusammenfassung
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Alexander H. über drei unterschiedliche Unternehmungen dieselbe Dienstleistung unter Verwendung rechtswidriger und vom OLG Köln verbotener Testsiegel der test.net GmbH und Werbung mit Bewertungen der bewertung.com GmbH von Alexander H. verkauft:
- datenschutz.net AG: https://www.datenschutz.net/
- datenschutz.com GmbH: https://www.datenschutz.com/
- vilobri GmbH: https://www.vilobri.net/
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart unternimmt trotz Kenntnis nichts dagegen!
Alexander H. hat durch seine rechtswidrige Werbung mit seinen "Datenschutz-Unternehmungen" enorme Gewinne erzielt.
Wird die Staatsanwaltschaft dafür sorgen, dass diese Gewinne vom Staat abgeschöpft werden oder wird die Staatsanwaltschaft wieder - wie jahrelang bei der test.net GmbH - nichts tun?