Die Aussagen von Alexander H. waren entscheidend für das in zentralen Bestandteilen falsche Urteil
22) Die Aussagen von Alexander H. waren entscheidend für das in zentralen Bestandteilen falsche Urteil
Insbesondere die Aussagen des Alexander H., der laut Urteil vielfach falsche Aussagen gemacht hat, waren für Richter Reiner Skujat der Grund, Prof. Jöstingmeier zu verurteilen:
„Insbesondere aufgrund der glaubhaften Aussagen des Zeugen Alexander H. in Verbindung mit den eingeführten E-Mails sowie aufgrund einer Gesamtschau der zu der Tat gewonnenen weiteren Beweisanzeichen und Beweisumstände hält die Berufungskammer den Angeklagten für überführt. Dass der Angeklagte versucht hat, Alexander H. mit den E-Mails vorn 14. August 2014, und 19. August 2014 zu erpressen, ergibt sich vornehmlich aus der Aussage des Zeugen Alexander H. und den Inhalten dieser E-Mails“ (Urteil LG Stuttgart, Seite 78 f.).
Es ist unlogisch, jemanden aufgrund der Behauptungen von Alexander H. zu verurteilen, der laut Urteil – auch unter Eid – vielfach falsche Aussagen macht.
Es ist ebenfalls unlogisch, jemanden aufgrund der von Alexander H. beliebig zu manipulierenden E-Mails zu verurteilen.