Epilog
Richter Reiner Skujat listet im Urteil eine Reihe schwerwiegender unwahrer Aussagen des einzig vereidigten Hauptzeugen Alexander H. auf.
Richter Reiner Skujat beim Landgericht Stuttgart behauptet in seinem Urteil gegen jede Logik, dass der vielfache Unwahrheiten vor Gericht aussagende Alexander H. glaubwürdig sei. Die vielen unlogischen und falschen Behauptungen machen dieses Urteil zu einem der interessantesten Fehlurteile der bundesdeutschen Justizgeschichte.
Die Staatsanwaltschaft hat möglicherweise die Strafverfolgung von Alexander H. herausgezögert, bis das Revisionsverfahren gegen Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier abgeschlossen war, damit die Glaubwürdigkeit des Zeugen Alexander H. nicht noch weiter erschüttert wird. Darauf deutet ein Schreiben von Staatsanwalt Thomas Hochstein hin, der den Eingang einer Strafanzeige von Prof. Jöstingmeier gegen Alexander H. erst nach über einem Jahr bestätigte (Beweis: Schreiben von Staatsanwalt Thomas Hochstein vom 01.07.2021).
Der einzig vereidigte Hauptzeuge Alexander H. ist mittlerweile von allen Vorstandspositionen und Geschäftsführungspositionen zurückgetreten. Ob dies auf die Strafanzeigen von Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier zurückzuführen ist, hat Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen bisher nicht beantwortet. Die Justizministerin Baden-Württembergs Marion Gentges hatte die Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart am 06. Juli 2022 in Aussicht gestellt – bis heute (Stand: 02.02.2023) ist keine Antwort erfolgt.