Justizskandal in Baden-Württemberg
Kritik an den Entscheidungen von Richter Reiner Skujat und Staatsanwalt Thomas Hochstein

Die Presse als „vierte Gewalt“

50) Die Presse als „vierte Gewalt“

Als einzige Möglichkeit bleibt dann, die Presse als „vierte Gewalt“ zu informieren, um gegen falsche Urteile vorzugehen. Nur die Presse hat dann noch die Macht, falsche Entscheidungen des Staates in Frage zu stellen und eine Korrektur falscher Entscheidungen herbeizuführen.

Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, schätzt, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil ist. Eine große Fehlerquelle sind Irrtümer von Zeugen bei der Identifizierung Verdächtiger. Auch Falschgeständnisse kommen häufiger vor als angenommen, wenn Staatsanwälte und Richter auf Angeklagte Druck ausüben und konkludent mit sehr hohen Strafen drohen für den Fall, dass der Angeklagte kein Geständnis ablegt. „Die wegweisende Studie "Fehlerquellen im Strafprozess" von Karl Peters aus dem Jahr 1970 sieht dort die Ursache für sieben Prozent der Fehlurteile; das "Innocence Project" geht sogar von 27 Prozent aus. Mag sein, dass dies dem anders strukturierten US-Rechtssystem geschuldet ist, noch interessanter ist indes Folgendes: Laut "Innocence Project" steigt bei "Kapitaldelikten" wie Mord und Totschlag der Anteil der Falschgeständnisse auf 64 Prozent.“ (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/fehlurteile-ohne-jeden-zweifel-1.2479505 )


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