Reklamation.com GmbH
- Welche Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft bereits gegen die REKLAMATION.COM GMBH von Alexander H., mit der Unternehmungen zum Kauf von Reklamations-Software und Zertifizierungen gebracht werden sollen, durchgeführt und was war das Resultat dieser Ermittlungen?
Die REKLAMATION.COM GmbH von Alexander H. lässt sich von drei anderen Zertifizierungs-Organisationen von Alexander H. zertifizieren und nutzt dies, um Vertrauen zu Kunden aufzubauen:
Quelle: https://reklamation.com/ ; entnommen: 27.01.2023
Dabei wird rechtswidrig mit dem rechtswidrigen Testsiegel der rechtswidrigen test.net GmbH von Alexander H. geworben, die im Jahr 2020 vom OLG Köln verboten wurde.
Warum unternimmt die Staatsanwaltschaft nichts gegen diese rechtswidrigen Tätigkeiten der Unternehmungen von Alexander H.?
Dem Kunden wird bei dieser rechtswidrigen Werbung verschwiegen, dass alle genannten Organisationen im Eigentum von Alexander H. standen oder stehen:
o test.net GmbH
o verbraucherschutz.org
o datenschutz.com GmbH
o REKLAMATION.COM GmbH
Rechtsanwälte stellen dazu fest: „Testunternehmen mussten sich immer wieder der gerichtlichen Überprüfung Ihrer Tests stellen. So hat bspw. das OLG Frankfurt/Main (Urteil vom 01.08.2005, Az.: 16 O 24/05) dazu geäußert, dass Warentests nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn die Untersuchung
• neutral
• objektiv
• und sachkundig
erfolgt und die Ergebnisse vertretbar erscheinen. Falls es an der Neutralität des Testveranstalters fehlt, so ist der Test wegen Irreführung des Publikums unzulässig und zwar selbst dann, wenn das Ergebnis richtig sein sollte.“
Quelle: https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-werbung-testergebnisse-testurteile.htm ; entnommen: 20.02.2021.
Die illegalen Testsiegel der vom OLG Köln verbotenen test.net GmbH von Alexander H. werden auch von der REKLAMATION.COM GmbH von Alexander H. illegal verwendet, um Verbraucher zu täuschen:
Quelle: https://reklamation.com/neu ; entnommen: 27.01.2023