Justizskandal in Baden-Württemberg
Kritik an den Entscheidungen von Richter Reiner Skujat und Staatsanwalt Thomas Hochstein

Unwahre Aussagen von Alexander H.

9) Vielfache unwahre Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der Loewensprung AG, Alexander H., werden im Urteil des Landgerichts Stuttgart ausdrücklich festgestellt


Mehrfache unwahre Aussagen des Hauptzeugen Alexander H. werden im Urteil ausdrücklich festgestellt: „Der Wahrheit zuwider unterrichtete Alexander H. den Angeklagten ferner darüber, dass er – Alexander H. – am selben Morgen um 07.06 Uhr eine Zahlung in Höhe von 10.000,- Euro an den Angeklagten auf dessen Konto der Cortal Consors Bank mit dem Verwendungszweck „Zinsloses Darlehen, Rückzahlung bis Ende 2015" zunächst freigegeben, jedoch nach Erhalt der Nachricht, dass der Angeklagte nicht mehr für die test.net GmbH als Beirat zur Verfügung stehen möge, wieder habe zurückholen lassen. Um diese angebliche Überweisung zu belegen, übersandte Alexander H. als pdf-Datei einen Ausdruck eines im Onlinebanking der Deutschen Bank mit Datum vom „28.5.2014" gebräuchlichen Inlands-Überweisungsformulars, ohne dass daraus eine tatsächlich angewiesene oder erfolgte Überweisung hervorging, sondern nur deren Vorbereitung. Weiterhin teilte Alexander H. wahrheitswidrig mit, er habe den Angeklagten auf dessen gemachten Vorschlag hin in der letzten Woche im Aufsichtsrat der Loewensprung AG „mal" als möglichen Vorstand ins Spiel gebracht gehabt und ein Anstellungsvertragsentwurf sei in Vorbereitung gewesen.“ (Urteil LG Stuttgart, Seite 31 f.).
„Tatsächlich hatte Alexander H. weder die Überweisung des Geldbetrages freigegeben, noch diesen wieder zurückgeholt. Auch hatte er den Angeklagten nicht als Vorstand der Loewensprung AG vorgeschlagen, geschweige denn war ein Anstellungsvertrag in Vorbereitung gewesen.“ (Urteil LG Stuttgart, Seite 32).

Auf diese Weise täuschte Alexander H. gezielt Prof. Jöstingmeier mit falschen Informationen und einem gefälschten Dokument.

Alexander H. täuschte Prof. Jöstingmeier auch über weitere Aspekte der Unternehmungen von Alexander H.. Im Urteil wird dazu festgestellt:

„Bei der Würdigung der Angaben und der Person Alexander H. wird berücksichtigt, dass er in den seine Unternehmensgruppe betreffenden geschäftlichen Aussagen zu Übertreibungen und plakativen Anpreisungen neigte, insbesondere wenn in E-Mails der Loewensprung AG unter „cc:" eine „Rechtsabteilung" angegeben war, die nicht existierte, sondern nur einen Ordner für ein Archiv darstellte, oder wenn es sich bei den firmenbezogen verwendeten Auslandsadressen nicht um Niederlassungen, sondern nur um Repräsentanzen handelte. Auch hat Alexander H. seine Unternehmensgruppe nach außen und insbesondere gegenüber dem dadurch deutlich beeindruckten Angeklagten hin größer erscheinen lassen, als sie es tatsächlich ist. Offenbar ist ein gewisses Maß dieser Übertreibungen seit vielen Jahren ein Wesenszug des geschäftlich hart arbeitenden Alexander H., wie es der Zeuge M. T. in allgemeiner Hinsicht bekundet hat. Dieser Wesenszug kommt auch in den E-Mails von Alexander H. an den Angeklagten zum Ausdruck“ (Urteil LG Stuttgart, Seite 107).
„Die Hauptverwaltung der Loewensprung AG wurde mit „... 77749 Hohberg", der Wohnanschrift des Angeklagten (Richter Reiner Skujat verwechselt hier die Bezeichnung Angeklagter und Zeuge), angegeben. Es wurden weitere Adressen in Kempten, Paris, San Francisco und Chile genannt und verantwortliche Personen in Bezug auf den Vorstand, den Ehrenpräsidenten, den Aufsichtsrat sowie auf die jeweilige Vertriebsleitung in Europa, Frankreich, Chile und den USA bezeichnet. Für den Angeklagten entstand dadurch der Eindruck, bei der Loewensprung AG handle es sich um einen weltumspannenden Konzern. Tatsächlich wurden die Geschäftstätigkeiten der Loewensprung AG, die als sogenanntes Start-up begonnen hatte, noch aus der Wohnung von Alexander H. in Hohberg betrieben. Seine bei der Firma Liobis GmbH angestellte Schwester S. H. half mit der Bezeichnung „Vorstandsassistentin" bei der Loewensprung AG aus. Ansonsten beschäftigte die Loewensprung AG freiberuflich eine Vielzahl von so genannten Freelancer. Bei den Auslandsadressen handelte es sich tatsächlich nur um Vertriebsrepräsentanzen. Die Firma test.net GmbH wurde von der Anschrift Markgrafenstraße 1 a in 51063 Köln/Mülheim aus betrieben.“ (Urteil LG Stuttgart, Seite 14).


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