Justizskandal in Baden-Württemberg
Kritik an den Entscheidungen von Richter Reiner Skujat und Staatsanwalt Thomas Hochstein

Pressemitteilung an Spiegel, ZEIT, FAZ, Süddeutsche Zeitung, FOCUS, Stern etc. und an die Regierung des Landes Baden-Württemberg

Justizskandal in Baden-Württemberg


In dem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15.12.2017, Az. 31 Ns 115 Js 80478/14, steht bewiesenermaßen enorm viel Unsinn und es ist unerträglich, dass in einem Rechtsstaat achselzuckend darauf reagiert wird und die Staatsanwaltschaft kein Wiederaufnahmeverfahren beantragt!
Die Staatsanwaltschaft sollte endlich ihrer Aufgabe gerecht werden und ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und die Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg werden aufgefordert, ENDLICH – mit jahrelanger Verspätung – gegen die falschen Testurteile und Testsiegel und gegen die rechtswidrige Werbung der Unternehmensgruppe vorzugehen und das Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich des in zentralen Aspekten völlig falschen Urteils des Landgerichts Stuttgart, Az. 31 Ns 115 Js 80478/14, vom 15.12.2017 zu beantragen, um den Justizskandal endlich zu beenden.

Vorbemerkung: Die vollständige Namensnennung des an dem fragwürdigen Urteil beteiligten Richters Reiner Skujat und des Staatsanwalts Thomas Hochstein ist erlaubt (siehe bspw. https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/presse-darf-grundsaetzlich-namen-von-richtern-nennen_aid-7019721 ; https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/anspruch-der-presse-auf-namensnennung-von-staatsanwalt-und-verteidiger.html ; https://www.juraforum.de/news/presse-hat-anspruch-auf-namensnennung-von-staatsanwalt-und-verteidiger_153803 ). Die Namen der in der Pressemitteilung genannten Zeugen sind aus Handelsregistereintragungen über das Internet ermittelbar und können daher ebenfalls genannt werden. Sie haben durch die Übernahme von Vorstandspositionen in Aktiengesellschaften und Geschäftsführerpositionen in GmbHs für die Öffentlichkeit wichtige Positionen übernommen. Der einzige vereidigte (im Jahr 2021 verstorbene) Hauptzeuge hatte hervorragende Beziehungen zur Justiz. Sein Vater ist oder war Richter.
Der genannte Hauptzeuge hat ein rechtswidriges Geschäftskonzept zur Herstellung von unwahren Testurteilen und zur Nutzung dieser falschen Testurteile für Werbung entwickelt: die test.net GmbH.

Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier hat die Rechtswidrigkeit der test.net GmbH bereits im Jahr 2014 erkannt und bei der Polizei angezeigt. Richter Reiner Skujat und Staatsanwalt Thomas Hochstein waren nicht in der Lage, die Rechtswidrigkeit der test.net GmbH zu erkennen. Erst das OLG Köln hat am 30.10.2020 (https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2020/12/14/olg_koeln_30.10.2020.pdf ), also nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart von 15. Dezember 2017, die Rechtswidrigkeit der test.net GmbH bestätigt.
Die Namen der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg und des Generalstaatsanwalts dürfen ebenfalls in Pressemitteilungen genannt werden, da sie Personen der Zeitgeschichte sind.

Wenn in dieser Pressemitteilung von einem in relevanten Teilen „falschen und unlogischen Urteil“ gesprochen wird, handelt es sich um eine zulässige und tatsachengestützte Meinung (siehe dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.11.2022, - 1 BvR 523/21 -, Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die gerichtliche Untersagung einer Meinungsäußerung erfolgreich, vgl. https://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-52321_Verfassungsbeschwerde-einer-Zeitungsherausgeberin-gegen-die-gerichtliche-Untersagung-einer-Meinungsaeusserung-erfolgreich.news32538.htm ).

Aufgrund der vielen bewiesenen schwerwiegenden Fehler von Richter Reiner Skujat und Staatsanwalt Thomas Hochstein (siehe Pressemitteilung vom 14.07.2023) wird gefordert, dass die Staatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt!

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