Justizskandal in Baden-Württemberg
Kritik an den Entscheidungen von Richter Reiner Skujat und Staatsanwalt Thomas Hochstein

Zweimal: Richter Reiner Skujat erfindet im Urteil einen immens hohen technischen Aufwand für die Manipulation einfacher E-Mails, obwohl empfangene E-Mails einfach und in Sekunden verfälscht werden können

44) Zweimal: Richter Reiner Skujat erfindet im Urteil einen immens hohen technischen Aufwand für die Manipulation einfacher E-Mails, obwohl empfangene E-Mails einfach und in Sekunden verfälscht werden können

Mit enormen logischen Denkfehlern sorgte nun der Vorsitzende Richter Reiner Skujat dafür, dass scheinbar eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass die von Alexander H. und seinen Arbeitnehmern empfangenen E-Mail-Texte nicht von Alexander H. oder seinen Arbeitnehmern verfälscht worden seien. Dafür erfand der Vorsitzende Richter Reiner Skujat die falsche Behauptung, dass es mit einem immens hohen technischen Aufwand verbunden sei, den Text einer empfangenen unsignierten E-Mail zu verändern. Diese falsche Behauptung widerspricht allen einschlägigen rechtswissenschaftlichen Fachbüchern, rechtswissenschaftlichen Aufsätzen sowie allen Erkenntnissen der Informatik und Informationstechnologie zu den einfachen Verfälschungsmöglichkeiten von E-Mails.

Unwiderlegbar beweist das Urteil, dass Richter Reiner Skujat von der eindeutig falschen (auch mit rechtswissenschaftlicher Literatur beweisbar falschen) Überzeugung ausging, dass die Manipulation einer E-Mail mit einem immens hohen technischen Aufwand verbunden sei, denn diese Bemerkung kommt sogar zweimal im Urteil vor:

„Dass die E-Mails manipuliert, insbesondere komplett gefälscht oder inhaltlich verändert worden sind, entbehrt einer sachlichen Grundlage. Ungeachtet der theoretisch vorstellbaren Manipulationsfähigkeit mit einem immens hohen technischen Aufwand“ (Urteil LG Stuttgart, Seite 87)

„Aus der Beweisaufnahme haben sich aber — über die vom Angeklagten angestellten Vermutungen und dargestellten Möglichkeiten hinaus, die mit einem immens hohen technischen Aufwand verbunden gewesen wären“ (Urteil LG Stuttgart, Seite 118)

Dadurch verschob sich die Beweiswürdigung in eine irreale Phantasiewelt der Berufungskammer.

Diese falsche Meinung der Berufungskammer („der theoretisch vorstellbaren Manipulationsfähigkeit mit einem immens hohen technischen Aufwand“ (Urteil LG Stuttgart, Seite 87 und 118)) wird von der juristischen Fachliteratur und der informationstechnologischen Fachliteratur eindeutig widerlegt:

Text, der von jedem, durch dessen Hände oder System sie geht, ohne besonderen Aufwand durch bloßes Eintippen geändert worden sein kann.“ (Roßnagel/Pfitzmann, NJW 56/17 (22. April 2003) 1209-1214).

In der als Beweismittel vorliegenden E-Mail-Datei kann jeder – insbesondere der interessierte Beweisführer – ohne Aufwand die gewünschte Absender-Adresse – und bei Bedarf auch alle Header-Einträge, die den Weg der Mail über verschiedene Server dokumentieren – eingetragen oder verändert haben, ohne dass dies erkannt werden könnte.“ (Roßnagel/Pfitzmann, NJW 56/17 (22. April 2003) 1209-1214).

Im vorliegenden Fall verstößt die Beweiswürdigung daher klar gegen logische Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze aus der einschlägigen juristischen und IT-Fachliteratur. Die einfache Manipulierbarkeit empfangener unverschlüsselter E-Mails ist in den Rechtswissenschaften und der Informatik unbestritten.

Damit verstößt das Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen das Grundrecht des Angeklagten auf ein rechtmäßiges und logisches Urteil. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart verstößt daher gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).

Die richterliche Urteilsfreiheit endet da, wo ein Urteil massiv gegen logische Denkgesetze verstößt.

Wie konnte ein Richter wie Reiner Skujat solche enormen Fehler machen?

Festzustellen bleibt, dass der Vater von Alexander H. selbst Richter ist oder war. Alexander H. hat im Jahr 2019 – also nach dem für ihn erfolgreich verlaufenen Gerichtsprozess in Stuttgart – den Hauptsitz seiner Muttergesellschaft Quickface GmbH nach Stuttgart verlegt.