Justizskandal in Baden-Württemberg
Kritik an den Entscheidungen von Richter Reiner Skujat und Staatsanwalt Thomas Hochstein

bewertung.com GmbH

Die bewertung.com GmbH von Alexander H. veröffentlicht wie die vom OLG Köln verbotene test.net GmbH von Alexander H. auch rechtswidrige Testberichte, ohne dass tatsächlich ein Test nach den vom BGH festgelegten Anforderungen für Tests durchgeführt worden wäre. Beispiel:


Quelle: https://www.bewertung.com/testbericht/kfz-versicherung/allianz/
Entnommen: 03.11.2021; immer noch vorhanden am 27.01.2023.

Quelle: https://www.bewertung.com/testbericht/kfz-versicherung/allianz/
Entnommen: 27.01.2023.

Vielfach wird rechtswidrig der Begriff Testbericht verwendet, ohne dass die Testkriterien des BGH eingehalten werden. Beispiel:

Quelle: https://www.bewertung.com/testbericht/online-apotheken/shop-apotheke/
Entnommen: 27.01.2023.


Die bewertung.com GmbH von Alexander H. ist daher ebenso rechtswidrig wie die test.net GmbH von Alexander H. Gleichzeitig ist bei der rechtlichen Würdigung der bewertung.com GmbH zu berücksichtigen, dass andere Unternehmungen von Alexander H. Fünf-Sterne-Bewertungen (Bestnote) der bewertung.com GmbH zur Werbung auf ihren Webseiten einsetzen, ohne darauf hinzuweisen, dass die bewertung.com GmbH und die beworbenen Unternehmen Alexander H. gehören. Dies erfüllt den Tatbestand der Täuschung der Verbraucher, denn in der Realität kann die bewertung.com GmbH die „Bewertungen“ angeblicher Kunden frei erfinden und Bewertungen ganz nach Belieben fälschen oder verfälschen (https://www.bewertung.com/ ).

Dasselbe gilt auch für die Reklamation.com GmbH von Alexander H. (https://reklamation.com/ ).

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart unternimmt trotz Kenntnis nichts dagegen!