Justizskandal in Baden-Württemberg
Kritik an den Entscheidungen von Richter Reiner Skujat und Staatsanwalt Thomas Hochstein

Die test.net GmbH ist rechtswidrig

10) Prof. Jöstingmeier stellt bei Internetrecherchen fest, dass die test.net GmbH von Alexander H. rechtswidrig handelt


Prof. Jöstingmeier stellte bei Internetrecherchen fest, dass die test.net GmbH von Alexander H. behauptete, mit einem angeblich erfundenen mathematischen Algorithmus Produkte zu testen. Aus diesen Fake-Tests wurden dann Fake-Testsiegel generiert, die Unternehmungen zum Kauf angeboten wurden, damit die Unternehmungen mit den Fake-Testergebnissen und Fake-Testsiegeln Werbung für ihre Produkte machen können. Der entscheidende Vorteil dieser Fake-Tests und Fake-Testsiegel bestand für Alexander H. darin, dass Alexander H. die Fake-Testsiegel in der Werbung seiner Internet-Marketingagentur Loewensprung AG und seinen anderen Internet-Marketingagenturen einsetzen konnte, die sich am Verkaufserfolg der mit Fake-Testsiegeln beworbenen Produkte beteiligen ließen. Nach dieser Erkenntnis erstattete Prof. Jöstingmeier sofort Strafanzeige bei der Polizei. Diese Strafanzeige von Prof. Jöstingmeier wird im Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt (Urteil des LG Stuttgart, Seite 72).


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